Bauschau
Um was geht es?
Der Grund
Die Bauschau 2024 ist die bischöfliche Bauordnung für die örtlichen kirchlichen Rechtspersonen und Dekanate für den verfassten Bereich der Kirche in der Diözese Rottenburg-Stuttgart (BauO).
Das Ziel
Die Bauschau 2024 soll die Bestandsentwicklung unterstützen.
Die durch die Bauordnung der Diözese geregelte Bauschau soll die Gleichbehandlung aller örtlichen kirchlichen Rechtspersonen und Dekanate für den verfassten Bereich der Kirche in der Diözese Rottenburg-Stuttgart durch Verfahrenstransparenz sicherstellen. Es soll die Sicherstellung des nachhaltigen und wirtschaftlichen Mitteleinsatzes gewährleistet werden. Insgesamt soll dieses Regelwerk dazu dienen, im Zusammenwirken mit allen Beteiligten möglichst optimale Ergebnisse zu erzielen. Sämtliche kirchliche Baumaßnahmen müssen dabei im Zusammenhang mit dem gesamten Gebäudebestand, unter den Gesichtspunkten der pastoralen Erfordernisse, der Zweckmäßigkeit, der Wirtschaftlichkeit und angesichts des Klimawandels und dessen Folgen betrachtet werden. Die Verantwortung für eine schöpfungsfreundliche Kirche muss sich im nachhaltigen Bauen sowie einer ressourcenschonenden Bewirtschaftung der Gebäude konkretisieren. Insofern hat die Kirche in ihrem Auftrag zur Bewahrung der Schöpfung in der sichtbaren Präsenz durch ökologisch verantwortungsvolles Bauen eine besondere Vorbildfunktion. Will man die natürlichen Lebensgrundlagen auch für zukünftige Generationen erhalten, so muss sich auch das Bauen – sowohl bei der Modernisierung von bestehenden Altbauten, als auch bei der Planung und Realisierung neuer Bauwerke – an ökologisch verträglichen ressourcenschonenden Modellen orientieren. Daher sind bei allen Planungs- und Entscheidungsprozessen Nachhaltigkeits- und Umweltaspekte zu untersuchen und beachten.
Die Ausführenden
Das Büro CSD-Building ist ein Team aus Sachverständigen, Architekten und Ingenieuren in Stuttgart. Wir bieten Leistungen rund um die Immobilie an. dazu gehört die Bewertung von Immobilien, Bauschadensgutachtern, versicherungsgutachten und auch die Begehung und Analyse von Gebäuden auf deren Zustand und Sanierungsbedarf, sowie Beurteilung des energetischen Standes.
Der Terminplan
Die Terminabstimmung wird unser Büroteam mit Ihnen durchführen, hierzu werden sich Frau Fallier oder Frau Kluiber mit den jeweiligen Verantwortlichen der einzelnen Gesamtkirchengemeinden oder Kirchengemeinden ab Anfang März 2024 in Verbindung setzten und einen Termin abstimmen. Wir werden Ihnen mitteilen, welche Gebäude begangen werden.
Ziel ist es, bei mehreren Gebäuden innerhalb einer Kirchengemeinde, alle an einem Termin zu besichtigen.
Wer kommt zu Ihnen?
Für die Begehung vor Ort wird entweder
Herr Frank Maier
Herr Jörg Gärtner oder
Frau Antje Scholl
zu Ihnen kommen.
Der Ablauf
- Die Führung durch die Gebäude sollte durch eine Person erfolgen, welche mit den Gebäuden, deren Technik und Örtlichkeit vertraut ist, dies kann ein Hausmeister oder eine mit dem Gebäudeunterhalt beauftragte Person sein.
- Bei der Begehung vor Ort sollten wir Zugang zu den Gebäuden inkl. der Räume, Dachflächen und Technikräume haben.
- Die Begehung beginnt damit, das generelle Fragen geklärt bzw. erfasst werden, wie Baujahr, allgemeine Gegebenheiten, Sanierungsstand etc.
- Bei der anschließenden Begehung werden die Technik, Hausanschlüsse und die Kellerräume besichtigt.
- Bei mehreren Geschossen wird Etage für Etage begangen. Hierbei werden die Fenster, Ausstattung, WC und Sanitäreinheiten sowie die Technik einzelner Räume begangen.
- Je nach Dachform sollte der Dachstuhl oder das Flachdach begehbar sein.
- Zum Abschluss werden die Fassaden und die Außenanlagen besichtigt.
- Durch die Vielfältigkeit der Gebäude werden die Begehungen unterschiedlich in Länge und Umfang ausfallen.
- Wir rechnen mit einem Zeitraum von ca. 2-4 Stunden je nach Objektanzahl pro Termin.
- Sollten einzelne notwendige Räume nicht zugänglich sein, stellt das generell kein Problem dar. Bei Kindergärten oder belegten Räumen kann eine Begehung trotzdem parallel stattfinden.
- Fotos werden generell ohne Personen aufgenommen und nur von den örtlichen baulichen Gegebenheiten erstellt.
- In Wohnobjekten werden lediglich die Allgemeinflächen (Verkehrsflächen, Technikräume, allgemein Außenbereiche, Dachstuhl oder Dachflächen) begangen. Die Wohnungen selbst werden nicht begangen und müssen auch nicht zugänglich sein.
Die Erfassung
Im Anschluss erfolgt die Dokumentation in vorgegebenen Fragebögen der Diözese Rottenburg-Stuttgart durch uns im Büro.
Die Teilnahme
Sollten weitere Personen Ihrer Kirchengemeinde, die in die Gebäudesubstanz involviert bzw. an ihr interessiert sind, uns bei der Begehung begleiten wollen, stellt das für uns kein Problem dar. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass die Gruppe nicht zu groß ausfällt (max. 3 weitere Personen), da dies die Örtlichkeiten teilweise überfordert und die Begehungszeit auch unnötig verlängert.
Der Kontakt:
Sollten Sie Fragen haben zur Begehung, wenden sie sich an uns
CSD-Building Frank Maier
Architekt & Sachverständiger
Per Mail: buero_at_csd-building.de
oder telefonisch an: 01573/4888224