Immobilienbewertung
Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB
Bei Kauf oder Verkauf, aber auch einem Rechtsstreit, Ehescheidung, Erbschaftssteuer.
Mietwertgutachten
Wenn Sie Zweifel an der Höhe der Miete oder der Wohnfläche Ihrer gemieteten Wohnung haben, gibt Ihnen ein Mietwertgutachten durch einen Sachverständigen Aufschluss darüber. Seine fachliche und regionale Erfahrung ist die Basis für eine fundierte Auskunft.
Erbschaftssteuer auf Immobilien
Oft lohnt sich die Bewertung einer geerbten Immobilie durch einen Sachverständigen. Zur Berechnung der geforderten Erbschaftssteuer auf die geerbte Immobilie legt das Finanzamt in der Regel eine Standardimmobilie zugrunde. Die eigentliche Bewertung Immobilien erfolgt dann vom „Schreibtisch“ aus. Ein von Ihnen in Auftrag gegebenes Verkehrswertgutachten zur Immobilienbewertung kann Ihre Steuerlast entscheidend senken. Auch hier helfen Ihnen gerne weiter.
Erbpacht, Überbau-, Wohn-, Überfahrtsrecht, Nießbrauch
Rechte Dritter haben großen Einfluss auf den Verkehrswert der Immobilie. Sie können im Rahmen der Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen den Wert erheblich vermindern oder erhöhen, den die Immobilie gegenüber einem unbelasteten Gebäude hat. Dies hat beispielsweise direkten Einfluss auf die Erbschaftssteuer und den möglichen Verkaufspreis, der für die Immobilie in der Region erzielt werden könnte.
Immobiliengutachten auf Inhalt und Plausibilität prüfen
Ihnen liegt bereits eine Immobilienbewertung vor und Sie wollen diese von einem neutralen Gutachter auf Vollständigkeit, Inhalt und Richtigkeit prüfen lassen? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Wertcheck und Kurzgutachten zur Immobilienbewertung
Sie benötigen in Ihrem eigenen Interesse für private Zwecke lediglich den Wert einer Immobilie von einem unabhängigen Gutachter ohne umfangreiche Beschreibung oder Anlagen, da sie die Immobilie und Region bereits kennen? Wir helfen Ihnen mit einer schlanken Lösung