Wissenswertes
01.01.18

Baumangel oder Bauschaden?

Im Verlauf Ihres Bauvorhabens kann es zu unvorhergesehenen und unangenehmen Ereignissen kommen: Baumangel und Bauschaden sind leider übliche Begleiter des Bauherrn.

Erfahren Sie in diesem Artikel, was Baumangel und Bauschaden sind und wie wir Ihnen helfen können, damit umzugehen.

 

Ein Baumangel ist das Fehlen einer zugesicherten Beschaffenheit, also eine Abweichung von einem vertraglich vereinbarten SOLL-Zustand, wobei der Auftragnehmer den Soll-Zustand dem Auftraggeber schuldet. 

Hier speziell eine Bauleistung (z.B. Überprüfung der Heizanlage), ein Bauwerk (Fertigteilgarage) oder ein Bauteil (Einbau eines Fensters). Baumangel und Bauschaden haben eine rechtliche und technische Dimension.

Genau genommen ist die Frage eines Baumangels eine Juristische, da es sich sowohl um rechtliche wie auch technische Fragen handelt. Ein Bausachverständiger kann nur die technischen Gesichtspunkte in seinem Gutachten aufzeigen. Die Beurteilung eines Baumangels kann nur erfolgen, wenn bekannt ist, wie der Soll-Zustand auszusehen hat, bzw. was konkret vereinbart war.

Ein Bauschaden hingegen ist entweder die Folge eines Baumangels, oder eines unvorhergesehenen Ereignisses, welches auf das Bauwerk eingewirkt hat (z.B. Sturm, Brand, Fahrzeug). Ein Mangel muss aber nicht zwingend zu einem Schaden führen.

 

Beispiele:


1. Baumangel:
Der Auftraggeber hat gegenüber dem Maler (Auftragsnehmer) angegeben, dass er sein Haus gerne Weiß gestrichen haben möchte. Der Maler hat aus Gründen, die nicht der Bausachverständige aufzuklären hat, sondern der Jurist, das Haus rot gestrichen. Es liegt ein Baumangel, jedoch nicht zwangsläufig, ein Bauschaden vor. Eine juristische Auseinandersetzung würde sich also um die Frage drehen, warum hat der Maler das Haus rot gestrichen und muss er diesen Mangel ausgleichen.

2. Bauschaden:
Deckt ein Sturm bei einem Haus das Dach zur Hälfte ab, liegt ein Bauschaden vor, dessen Ausmaß ein Sachverständiger bewertet und dahingehend prüft, ob dieser Schaden hätte verhindert werden können. Ein Jurist prüft in diesem Fall die Haftbarkeit und wer für den Schaden aufkommt. Ein Bauschaden ist jeder Nachteil eines Bauwerks, gegenüber dem Normalzustand, der von einem fachkundigen und zuverlässigen Auftragnehmer unter Beachtung der „anerkannten Regeln der Technik“ und unter einer erwarteten Sorgfaltspflicht vermeidbar gewesen wäre.

Die Experten von CSD-Building können Ihnen dabei helfen, die technische Seite eines Baumangels und/oder eines Bauschadens richtig zu bewerten und Ihre Ansprüche gegenüber Dritten mit fundierten Argumenten zu belegen. Sprechen Sie uns an!

 

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