Wissenswertes
14.03.18

Beweisbeschluss: Auf die Fragestellung kommt es an

Bei der Formulierung der Frage im Beweisbeschluss kommt es entscheidend darauf an, ob der später vom Gericht beauftragte Sachverständige die von Ihnen formulierte Frage so beantworten kann, dass das Ergebnis im Gutachten dem entspricht, was Sie mit der Klärung der Fragestellung erreichen wollten.

 

Hierfür ist es notwendig, die Fragestellung so präzise wie möglich zu formulieren. Es sollte ausgeschlossen sein, dass die Fragestellung einen Interpretationsspielraum der Aufgabenstellung lässt, oder ob im Extremfall durch den vom Gericht bestellten Sachverständigen mit dem Inhalt der Frage ein gänzlich anderes Thema beantwortet werden muss, wie von Ihnen als Antragsteller eigentlich beabsichtigt wurde.

 

Sie meinen das Richtige, fragen aber das Falsche.

 

Im gerichtlichen Verfahren ist der Sachverständige an die konkrete Fragestellung im Beweisbeschluss gebunden. Ein Abweichen davon ist in der Regel so gut wie ausgeschlossen, bzw. Bedarf in der Regel der Zustimmung aller am Prozessverfahren beteiligten Parteien. Der Ausgang hierzu ist offen und verzögert das Verfahren bis zur Klärung, ob eine Änderung erfolgen kann. Im Extremfall wäre ein neuer Beweisbeschluss notwendig. Diese ganzen Schritte verursachen zusätzliche Kosten, die bei einer präzisen Formulierung so nicht angefallen wären.

 

Wir empfehlen daher, bereits im Vorfeld des anstehenden Verfahrens, bzw. in der Vorbereitung der Klageschrift, die Einbeziehung eines Fachmannes bei der Formulierung der aufgaben und Fragestellung für das angestrebte Beweissicherungsverfahren. Zögern Sie nicht uns anzusprechen und unsere Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Dies kann Ihnen unter Umständen einiges an Kosten und Verfahrensdauer einsparen.

 

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