Wissenswertes
25.11.19

Notartermin: Immobilienkauf mit Bedacht

Das Angebot ist klein, die Nachfrage groß. Im Wettbewerb um eine Immobilie sind Käufer oft bereit, Kompromisse einzugehen oder schnell zu handeln. Der Druck des Verkäufers oder Maklers ist groß. Innerhalb kürzester Zeit soll sich ein Käufer umfassend über die begehrte Immobilie informieren und die zum Kauf erforderliche Abwägung treffen. Sonst kommt der Mitbewerber zum Zug. Wer möchte sich daher schon gerne die Traumimmobilie wegen ein „paar“ Formalien durch die Lappen gehen lassen.

 

Notartermin ist mehr als eine Formsache

Der notwendige Notartermin zum Kauf ist jedoch mehr als nur eine Formsache. Es wurde zwar im Vorfeld alles mit dem Verkäufer besprochen, die Immobilie wurde besichtigt und es liegt ein Exposé mit umfassenden Angaben durch den Verkäufer zum Objekt vor. Sollten sich diese Angaben im Nachhinein aber als unrichtig erweisen, gelten zur Wahrnehmung der Gewährleistungsrechte andere Grundsätze als etwa beim Autokauf: denn beim Erwerb einer Immobilie gilt grundsätzlich allein das, was in der notariellen Urkunde festgehalten wurde. Der notarielle Vertrag bildet daher eine Zäsur im Verkaufsprozess.

 

Käufer sind gut beraten 

a) wesentliche getätigte Äußerungen während eines  Gesprächs und

b) Informationen des Verkäufers im Exposé 

im Vorfeld der notariellen Beurkundung in den später abzuschließenden Kaufvertrag als Zusicherung oder Garantie mitaufzunehmen. Tun sie das nicht, bedeutet dies, dass Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäudes, die vor Vertragsschluss anlässlich einer Besichtigung durch den Verkäufer erkannt wurden, in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag finden und in aller Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung führen, also nicht Bestandteile des Vertrages werden.


Daher empfehlen wir vor der notariellen Vertragsunterzeichnung eine eingehende Prüfung der zur Verfügung gestellten Unterlagen hinsichtlich  Vollständigkeit und Inhalt aus juristischer und bautechnischer Sicht, durch Personen die über die nötige Sachkunde verfügen. Diese Zeit räumt ein seriöser Verkäufer in der Regel dem Kaufinteressenten auch ein.

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