Wissenswertes
07.01.18

Verkehrswertgutachten – Warum?

Im Unterschied zur kostenlosen Immobilienbewertung durch beispielsweise Makler oder günstige Onlineportale, entstehen bei einem Verkehrswertgutachten durch einen Sachverständigen für die Bewertung der Immobilie Honorarkosten. Durch alle genannten Personen wird ein Wert der Immobilie ermittelt, allerdings sind die Anforderungen an die Form und den Inhalt bei einem Verkehrswertgutachten wesentlich höher und der Verwendungszweck reicht über die Ermittlung eines reinen Wertes der Immobilie hinaus.

 

Klassische Anlässe zur Beauftragung eines solchen Gutachtens im Sinne des §194 BauGB sind:

  • Vermögensauseinandersetzungen, z.B. bei Erb – oder Scheidungsfällen
  • Dokumentation des Verkehrswertes gegenüber dem Finanzamt oder der Bank
  • als Grundlage zum Ankauf von Immobilien
  • bei Zwangsversteigerungen
  • zur Feststellung von Betriebsvermögen

 

Verkehrswertgutachten sind eine neutrale und fundierte Bewertung von außen. Dies ist insbesondere dann wichtig und sinnvoll, wenn Sie mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung über den Verkehrswert der Immobilie rechnen, oder wenn sich im Rahmen einer Erbschaft oder Scheidung die betreffenden Parteien nicht mehr einvernehmlich auf einen Vermögensausgleich einigen können.

Ein Verkehrswertgutachten kann für jede Art von marktfähigen Immobilien erstellt werden. Die Verkehrswertermittlung erfolgt im Rahmen der sogenannten ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung). Abhängig von der Immobilie kommen bei der Verkehrswertermittlung in der Regel die normierten Sachwert-, Vergleichswert- oder das Ertragswertverfahren zur Anwendung.

 

Unterschied Verkehrswertgutachten und Kurzgutachten:

Ein Verkehrswertgutachten umfasst in der Regel ca. 50 – 60 Seiten und enthält neben der nachvollziehbaren Berechnung auch umfangreiche textliche Begründungen zum Wertansatz, sowie notwendige Anlagen und eine Bilddokumentation. Ein Außenstehender sollte sich nach der Lektüre des Gutachtens ein umfassendes Bild der bewerteten Immobilie machen können.

Kurzgutachten in Anlehnung an §194 BauGB mit ca. 15 – 20 Seiten sind ebenso möglich, sind jedoch vorwiegend auf das Zahlenwerk der Wertermittlung und die unbedingt notwendigen Angaben reduziert. Sie eignen sich zumeist für interne Zwecke, wenn den Beteiligten die Immobilie bekannt ist, bzw. keine gravierende Auseinandersetzung mit weiteren Parteien besteht.

Wenn Sie mehr über unsere Leistungen in der Immobilienbewertung und zu Verkehrswertgutachten erfahren wollen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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