Wissenswertes
27.01.22

Grundsteuerreform

Eigentümer von Grundstücken müssen ab dem 1. Quartal 2022 bis zu einer Frist von 31.10.2022 eine Feststellungserklärung bei Ihrem Finanzamt abgeben. Ab dem 01.07.2022 ist dies über die Steuer-Onlineplattform ELSTER möglich. Zum 01.01.2025 wird dann die neue Grundsteuer in Kraft treten.

 

Nach dem Bundesministerium für Finanzen sind folgende Angaben Stand Stichtag 01.01.2022 zum „Bundesmodell“, welches sich ausfolgenden Werten für den Grundsteuerwert zusammensetzt, zu machen:

  • Lage des Grundstücks
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Gebäudeart
  • Wohnfläche
  • Baujahr des Gebäudes

 

Die bisherige, dreistufige Zusammenstellung der Grundsteuer indes bleibt gleich:

  • Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

 

Der Grundsteuerwert wir aus den Angaben der Feststellungserklärung vom Finanzamt ermittelt und mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde Individuell festgelegt und muss von jeder Gemeinde aufkommensneutral angepasst werden.

Ab dem Jahr 2025 wird Grundsteuer aufgeteilt nachfolgenden Kriterien:

  • Die Grundsteuer A gilt für Land und Fortwirtschaftliche Betriebe
  • Die Grundsteuer B gilt für betriebliche und private Grundstücke
  • Die Grundsteuer C, gilt für bau freie, unbebaute Grundstücke, die mit einem höheren Hebelsatz versteuert werden können

 

Mehre Bundesländer weichen jedoch vom Bundesmodell ab, darunter auch Baden-Württemberg und Bayern. Baden-Württemberg hat im November 2020 ein eigenes Landesgesetzt verabschiedet, in diesem wird die Grundsteuer nach einem „modifizierten Bodenwertmodell“ ermittelt.

Dieses Modell setzt sich in der Grundsteuer B nur ausfolgenden Grundsteuerwerten zusammen:

  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert

 

Eine weitere Abweichung zum Bundesmodell ergibt sich für die Steuermesszahl, diese wird um 30% verringert oder begünstigt für:

  • Grundstücke für überwiegende Wohnzwecke
  • Sozialer Wohnungsbau
  • Kulturdenkmäler

 

Für die neue Grundsteuer spielt also der Bodenrichtwert eine zentrale Rolle und somit auch die Gutachterausschüsse der einzelnen Kommunen, die dieses Ermitteln. 

In Baden-Württemberg haben sich dafür, nach einer Gesetzesänderung von 2017 in der Gutachterausschussverordnung, in den letzten ein bis zwei Jahren, die Kommunen in Zweckverbänden innerhalb eines Landkreises zusammengeschlossen um die Leistungsfähigkeit und die Qualität sowie die Erfüllung der Vorschriften in den gemeinsamen Gutachterausschüssen umsetzen zu können.

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