Wissenswertes
25.11.2019

Dienstbarkeiten

Eine Dienstbarkeit ist ein Begriff im deutschen Recht, der das Nutzungsrecht an einem fremden Grundstück beschreibt. Es handelt sich um ein Recht, das einer Person bzw. dem Berechtigten zugestanden wird, damit er bestimmte Handlungen (Dienste) auf dem Grundstück eines anderen (dem Belasteten) vornehmen kann. Dienstbarkeiten spielen eine wichtige Rolle im Hinblick auf das Verhältnis zwischen Grundstückseigentümern und den damit verbundenen Rechten und Pflichten.

Es gibt zwei Arten von Dienstbarkeiten

  • Personaldienstbarkeit: bei der Personaldienstbarkeit wird das Nutzungsrecht einer bestimmten Person gewährt, zum Beispiel das Recht auf Wohnen (Wohnrecht). Dieses Recht ist ausschließlich für den Berechtigten gültig und sonst keiner weiteren Person.
  • dingliche Dienstbarkeit: im Gegensatz zur Personaldienstbarkeit ist eine dingliche Dienstbarkeit an das Grundstück gebunden und nicht an eine bestimmte Person. Typische Beispiele sind Wege- oder Leitungsrechte.

 

Dienstbarkeiten sind in der Regel immer im Grundbuch des Grundstückes eingetragen.

Ein Dienstbarkeitsrecht kann auf verschiedene Weisen erlöschen:

  • Durch Vereinbarung: Die Parteien können die Dienstbarkeit einvernehmlich aufheben oder ändern.
  • Durch Zeitablauf: Bei bestimmten Dienstbarkeiten, die auf einer zeitlich begrenzten Grundlage vereinbart wurden, endet das Recht nach Ablauf der vereinbarten Frist.
  • Durch Aufgabe oder Untergang: Der Berechtigte kann das Recht auch freiwillig aufgeben, wodurch die Dienstbarkeit erlischt.

 

Fazit 

Vor dem Kauf einer Immobilie ist es wichtig, das Grundbuch auf bestehende Dienstbarkeiten zu überprüfen. Dies hilft, unerwartete rechtliche Verpflichtungen oder Einschränkungen zu vermeiden.

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