Wissenswertes
02.12.2019

Energieausweis

Der Energieausweis hat ab dem Tag der Ausstellung eine Laufzeit von 10 Jahren. Danach ist er durch einen neuen Ausweis zu ersetzten.

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ein gültiger Energieausweis vorliegt, wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird. In vermieteten Gebäuden ist der Ausweis zudem öffentlich auszuhängen.

 

  1. Wer stellt den Ausweis aus? Ein Energieausweis muss von einer zertifizierten Person ausgestellt werden. Dies kann ein Energieberater, ein Architekt, ein Ingenieur für Gebäudetechnik oder auch ein Handwerker bzw. Schornsteinfeger sein. Kontaktieren Sie gerne dazu unseren Energieberater mit dem wir als Partner zusammenarbeiten. (hier Shortcut zu Partner)
  2. Was ist zu tun? Der Ersteller wird eine neue energetische Bewertung des Gebäudes auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Verordnung (GEG) vornehmen, um den aktuellen Energiebedarf zu berechnen. Dies kann entweder auf Grundlage von den vorliegenden Energieverbrauchsdaten der letzten 3 vergangenen Jahre erfolgen (Verbrauchsausweis) oder im Rahmen einer detaillierten Gebäudeanalyse, falls keine Verbrauchswerte vorliegen (Bedarfsausweis).
  3. Kosten der Erneuerung: Die Kosten für die Ausstellung eines neuen Energieausweises variieren je nach Größe des Gebäudes und dem Aufwand der Berechnungen. In der Regel liegen sie zwischen 100 und 600 Euro. Je nach Art des Ausweises können jedoch Abweichungen auftreten.
  4. Befreiung: Von der Verpflichtung für einen Energieausweis sind denkmalgeschützte, sowie öffentliche Gebäude ausgeschlossen.
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