Notartermin
Notartermin ist mehr als eine Formsache
Der zwingend notwendige Notartermin beim Kauf eines Gebäudes oder eines Grundstückes ist mehr als nur eine Formsache.
Es wurde im Vorfeld alles mit dem Verkäufer besprochen, die Immobilie wurde besichtigt und es liegt ein Exposé mit umfassenden Angaben durch den Verkäufer zum Objekt vor. Beim Erwerb einer Immobilie gilt grundsätzlich allein das, was in der notariellen Urkunde festgehalten wurde. Der notarielle Vertrag bildet daher eine Zäsur im Verkaufsprozess und ist bindend.
Käufer sind gut beraten mündliche Vereinbarungen des Verkäufers im Vorfeld der notariellen Beurkundung zu klären. Hier als Beispiel die Löschung bzw. Bereinigung von nicht mehr notwendigen Dienstbarkeiten und ähnlichem im Grundbuch, oder, dass das Gebäude bei der Übergabe geräumt und nicht vermietet ist. Solche Punkte sollten bei Bedarf im notariellen Kaufvertrag festgehalten und nicht allein den Angaben des Verkäufers vertraut werden. Wird darauf verzichtet, sind diese Vereinbarungen später nur schwer oder gar nicht durchsetzbar.
Daher empfehlen wir vor der notariellen Vertragsunterzeichnung eine eingehende Prüfung der zur Verfügung gestellten Unterlagen hinsichtlich Vollständigkeit und Inhalt aus juristischer und bautechnischer Sicht, durch Personen, die über die nötige Sachkunde verfügen. Diese Zeit räumt ein seriöser Verkäufer in der Regel dem Kaufinteressenten auch ein.